Ziel ist es den Rückforderungs-Prozess gemäss Artikel 71 des KVG zu vereinheitlichen und zu vereinfachen. Die web-basierte Abrechnungsplattform erleichtert die Administration, erhöht die Qualität und die Compliance.
Die Plattform «SmartMIP» ist seit März 2018 in Betrieb und erhält Unterstützung von diversen Krankenversicherern und Pharmafirmen die das Projekt weiterentwickeln.